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OLG Brandenburg, 02.06.2021 - 15 UF 8/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
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Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung von geringem Ausgleichswert
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Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der betrieblichen Altersversorgung von geringem Ausgleichswert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Versorgungsausgleich und der Ausgleich geringwertiger Anrechte
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Oder, 25.11.2020 - 53 F 289/20
- OLG Brandenburg, 02.06.2021 - 15 UF 8/21
- OLG Brandenburg, 08.06.2021 - 15 UF 8/21
Papierfundstellen
- FamRZ 2022, 952
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 01.02.2012 - XII ZB 172/11
Versorgungsausgleichsverfahren: Ausgleich von Anrechten mit geringem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2021 - 15 UF 8/21
Im Rahmen der Abwägung kann deshalb unter anderem für einen Ausgleich sprechen, dass der Ausgleichsberechtigte dringend auf den Ausgleich angewiesen ist oder dass der durch den unterlassenen Ausgleich begünstigte Ehegatte über weitere kleine, ebenfalls gem. § 18 VersAusglG nicht auszugleichende Ausgleichswerte verfügt, die in der Summe einen erheblichen Wert darstellen, während der andere Ehegatte nur vergleichsweise geringe Anrechte erworben hat (BGH, FamRZ 2012, 610). - BGH, 30.11.2011 - XII ZB 344/10
Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung von in den alten Bundesländern …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2021 - 15 UF 8/21
Eine solche Beeinträchtigung kann beispielsweise dann vorliegen, wenn der Ausgleichswert einzelner Anrechte bei einem Versorgungsträger geringfügig ist, die Ehegatten aber weitere Anrechte bei diesem Versorgungsträger erworben haben, die gem. § 10 VersAusglG ausgeglichen werden, sodass der Versorgungsträger ohnehin Umbuchungen auf deren Konten vornehmen muss (BGH, FamRZ 2012, 192; OLG Köln, FamRZ 2015, 146). - BGH, 09.05.2018 - XII ZB 47/17
Recht zur Wahl einer der das Recht zur Wahl eines Phantasienamens gestattenden …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2021 - 15 UF 8/21
Es fehlt an einem Rechtsschutzbedürfnis, da mit der Anschließung kein weitergehendes Ziel als mit dem Hauptrechtsmittel verfolgt wird (vgl. BGH, FamRZ 2018, 1245, m. w. N.).
- BGH, 02.09.2015 - XII ZB 33/13
Versorgungsausgleich: Ausübungskriterien für das richterliche Ermessen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2021 - 15 UF 8/21
Es sind aus diesem Grunde in erster Linie die Belange der Verwaltungseffizienz aufseiten des Versorgungsträgers gegen das Interesse des ausgleichsberechtigten Ehegatten an der Erlangung auch geringfügiger Anrechte abzuwägen (BGH, FamRZ 2015, 2125, m. w. N.). - BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11
Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung des Versorgungsträgers bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2021 - 15 UF 8/21
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin ist gem. §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 1 FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig (zur Zulässigkeit der Beschwerde des Versorgungsträgers, soweit die Beschwerde sich darauf bezieht, dass der Ausgleich eines bei ihm bestehenden Anrechts unter unzutreffender Beurteilung der Anwendungsvoraussetzungen des § 18 Abs. 2 VersAusglG erfolgt ist, vgl. BGH, FamRZ 2013, 612). - BGH, 19.11.2014 - XII ZB 353/12
Versorgungsausgleichsentscheidung: Notwendige Begründung der tatrichterlichen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2021 - 15 UF 8/21
Führt das Gericht den Ausgleich geringwertiger Anrechte in Ausübung dieses Ermessens durch, sind die dafür tragenden Erwägungen in den Entscheidungsgründen darzulegen (BGH, MDR 2015, 281). - OLG Köln, 10.07.2014 - 12 UF 35/14
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anwartschaften in der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2021 - 15 UF 8/21
Eine solche Beeinträchtigung kann beispielsweise dann vorliegen, wenn der Ausgleichswert einzelner Anrechte bei einem Versorgungsträger geringfügig ist, die Ehegatten aber weitere Anrechte bei diesem Versorgungsträger erworben haben, die gem. § 10 VersAusglG ausgeglichen werden, sodass der Versorgungsträger ohnehin Umbuchungen auf deren Konten vornehmen muss (BGH, FamRZ 2012, 192; OLG Köln, FamRZ 2015, 146). - OLG Saarbrücken, 02.07.2015 - 9 UF 19/15
Versorgungsausgleichsverfahren: Saldierung mehrerer Versorgungen bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2021 - 15 UF 8/21
Allein der Umstand, dass die Summe der wegen Geringfügigkeit nicht ausgeglichenen Kapitalwerte von mehreren Versorgungen die Bagatellgrenze - wie hier in Höhe von knapp 143,- EUR - geringfügig übersteigt, genügt für sich betrachtet jedoch nicht, von der Anwendung des § 18 Abs. 2 VersAusglG abzusehen (OLG Brandenburg - 1. FamS -, Beschl. v. 17.03.2020 - 9 UF 10/20 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.01.2015 - 16 UF 264/14 -, juris; OLG Saarbrücken, Beschl. vom 02.07.2015 - 9 UF 19/15 -, juris). - OLG Brandenburg, 11.04.2011 - 15 UF 145/10
Versorgungsausgleich: Ausgleich geringfügiger Anrechte in der gesetzlichen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2021 - 15 UF 8/21
So kann der Aufwand für die Aufnahme und die Verwaltung eines neuen Versicherungsnehmers infolge des Abzuges der dafür anfallenden Teilungskosten zu einer unverhältnismäßig starken Reduzierung der ohnehin geringfügigen Anrechte führen (Senat, NJW-RR 2011, 1575). - OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 9 UF 10/20
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.06.2021 - 15 UF 8/21
Allein der Umstand, dass die Summe der wegen Geringfügigkeit nicht ausgeglichenen Kapitalwerte von mehreren Versorgungen die Bagatellgrenze - wie hier in Höhe von knapp 143,- EUR - geringfügig übersteigt, genügt für sich betrachtet jedoch nicht, von der Anwendung des § 18 Abs. 2 VersAusglG abzusehen (OLG Brandenburg - 1. FamS -, Beschl. v. 17.03.2020 - 9 UF 10/20 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.01.2015 - 16 UF 264/14 -, juris; OLG Saarbrücken, Beschl. vom 02.07.2015 - 9 UF 19/15 -, juris). - OLG Karlsruhe, 09.01.2015 - 16 UF 264/14